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AEJ-NRW: Abbruch von Ferienfreizeiten oder vorzeitige Abreise wegen Covid-Infektionen

Die Geschäftsstelle der aej-nrw macht in ihrem aktuellen Newsletter auf die folgenden zwei Punkte aufmerksam:

1. Wenn bei einer Ferienfreizeit, die wegen mehrerer Corona-Ausbrüche abgebrochen werden musste oder bei der ein (großer) Teil der Teilnehmenden früher die Heimreise antreten musste, ändert sich infolge dessen auch die Höhe der Förderung. Fördertechnisch ist es so, dass die Tagessatzförderung nur für die Tage gewährt werden kann, an denen die Personen auch tatsächlich teilgenommen haben. Deshalb im Rahmen der Verwendungsnachweisführung die Anwesenheitstage unbedingt genau angeben.

2. Wenn durch den Ausbruch des Virus auf einer Freizeit ein finanzieller Mehraufwand entstanden ist, können diese Kosten im Rahmen der Freizeitabrechnung angegeben werden. Allerdings erhöht sich die Förderung nicht automatisch, da bei der Förderung aus dem KJFP-NRW mit Festbeträgen pro Tag und Person gefördert wird. Der Jugendpolitische Ausschuss wird sich in seiner Sitzung Anfang September mit der Frage beschäftigen, ob für die coronabedingt entstandenen Mehrkosten ein Sonderförderprogramm aufgelegt werden kann.

Wir informieren zeitnah, falls es dazu kommt.