Personenbeförderung in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Personenbeförderung mit Bussen oder PKW (z. B. Kleinbussen, Gemeindebullis etc.), wie sie auch im Rahmen von Gruppenreisen oftmals erfolgt, ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
- Die Personenbeförderung wirft grundsätzlich konzessions- und führerscheinrechtliche Fragen auf.
- Das Risiko zu verunglücken und infolge dessen Personenschäden zu erleiden, ist um ein vielfaches erhöht.
Was ist im Hinblick auf das Personenbeförderungsgesetz zu bedenken?
Gilt die Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrgastbeförderung auch für nicht-kommerzielle Freizeiten?
Welche Anforderungen und Mindeststandards sollten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende als Fahrzeuglenkende erfüllen?
Wie sieht die versicherungstechnische Seite aus?
Um in einem kompakten Überblick Antworten auf diese und weitere Fragen zu geben, hat der Arbeitskreis Freizeiten in einem übersichtlichen Merkblatt die wesentlichsten Aspekte die es zu bedenken gibt, zusammengefasst: