Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht
Kaum ein Begriffspaar innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die „Aufsichtspflicht“ und die „Verkehrssicherungspflicht“. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht irgendwie und irgendwo existiert, aber nicht jeder weiss um die konkrete Bedeutung dieser Verpflichtung für die eigene Tätigkeit. Ebenso ist bekannt, dass Träger von Einrichtungen eine Verkehrssicherungspflicht trifft, große Unklarheit herrscht aber darüber, welchen Umfang und welche möglichen Haftungsfolgen diese hat.
Das folgende Handout von RA Obermeier gibt Aufschluss darüber, was haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende bei der Umsetzung zu bedenken haben ...