A1-Bescheinigung

A1-Bescheinigung

Neuerung: Bei Auslandsaufenthalten muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden!

Bei Auslandsaufenthalten (z.B. bei Freizeiten, Studienreisen etc.) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in der Schweiz, müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, Pfarrerinnen und Pfarrer etc.) die sogenannte A1-Bescheinigung bei sich führen.
Worum es sich bei der Bescheinigung handelt, wer sie ausstellt und warum sie von Nöten ist, erläutert das folgende Merkblatt und das offizielle Rundschreiben des Landeskirchenamtes.