Die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Jugendschutzgesetz ist bei allen Aktivitäten von Trägern der Jugendarbeit, seien es regelmäßige Gruppenstunden, Freizeiten ins In- und Ausland, Kinobesuche, Partys und Konzerte ein treuer Begleiter. Das folgende Handout von RA Obermeier gibt Aufschluss darüber, was haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende bei der Umsetzung zu bedenken haben ...