Bildrechte

Aktualisierte Veröffentlichungsgenehmigung für Bild und Ton mit Datenschutzhinweisen gemäß DSG-EKD

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte

Aber woher nehmen und nicht stehlen und ohne gegen gültiges Recht verstoßen?

Seit 2014 wird in der Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugend von Westfalen überwiegend das gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) und der Unterstützung eines Fachanwaltes entwicklete "Einwilligungsformular zur Verwendung/ Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen" benutzt.

NEU: Ab sofort gibt es das Formular in einer aktualisierten und um die Anforderungen des Datenschutzes ergänzten Version!

Das Inkrafttreten des Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) am 24. Mai 2018 machte eine Überarbeitung hinsichtlich der Datenschutzhinweise notwendig. Ansonsten hat sich inhaltlich nichts zur vorherigen Version verändert. Auf zwei Seiten gibt es nun das Formular, das die Belange der Jugendarbeit sinnvoll, praxistauglich und realistisch aufgreift und abdeckt.

Version in Leichter Sprache

Das Einwilligungsformular gibt es auch in Leichter Sprache. Es ist inhaltlich dasselbe, aber eben in Leichter Sprache ausgedrückt und somit inklusiv. Besonders geeignet ist dieses Formular für Menschen mit Behinderung oder Menschen, die mit der deutschen Sprache so ihre Probleme haben.

Formular für Fotografen

Solltet ihr die Fotos nicht gerade selber machen, sondern jemanden beauftragen die Fotos für euch zu machen, dann denkt bitte daran, dass auch diese Person euch die Rechte übertragen muss. Für solche Fälle legen wir euch das folgende Formular ans Herz.

Handout mit Hintergrundwissen

Wer tatsächlich noch mehr wissen möchte - auch kein Problem: Auf 4 Seiten ist zusammengefasst, wie die Rechtslage aussieht und was das für uns in der Jugendarbeit bedeutet. Paragraphen inklusive. Das Papier "Bitte recht freundlich!" gibt also weiteres Hintergrundwissen.