Aktualisierte Veröffentlichungsgenehmigung für Bild und Ton mit Datenschutzhinweisen gemäß DSG-EKD
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte
Aber woher nehmen und nicht stehlen und ohne gegen gültiges Recht verstoßen?
Seit 2014 wird in der Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugend von Westfalen überwiegend das gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) und der Unterstützung eines Fachanwaltes entwicklete "Einwilligungsformular zur Verwendung/ Veröffentlichung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen" benutzt.
NEU: Ab sofort gibt es das Formular in einer aktualisierten und um die Anforderungen des Datenschutzes ergänzten Version!
Das Inkrafttreten des Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) am 24. Mai 2018 machte eine Überarbeitung hinsichtlich der Datenschutzhinweise notwendig. Ansonsten hat sich inhaltlich nichts zur vorherigen Version verändert. Auf zwei Seiten gibt es nun das Formular, das die Belange der Jugendarbeit sinnvoll, praxistauglich und realistisch aufgreift und abdeckt.