Das EU-Pauschalreiserecht !!!
Der Bundesrat hat am 07.07.2017 ein neues Reiserecht mit Wirkung zum 01.07.2018 beschlossen. Dies hat leider Auswirkungen auf unsere Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Jugendreisen und deren Teilnahmebedingungen (AGBs).
Für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden (Hinweis: Bei uns kommt der Vertrag im Normalfall mit der schriftlichen Teilnahme- oder Buchungsbestätigung zustande.), müssen von euch zwingend die untenstehenden NEUEN AGBs verwendet werden und dem/der Reisenden muss vor der Anmeldung das Informationsblatt (Anlage 11) zugänglich gemacht werden. Beides findet ihr weiter unten zum Download!
Des Weiteren muss mit der Reisebestätigung dem/der Anmeldenden ein Sicherungsschein übergeben werden. Auch dieser steht mit dem dazugehörigen Rundschreiben unserer Landeskirche weiter unten für euch zum Download bereit! Der Sicherungsschein im Rahmen des Sammelversicherungsvertrages der EKvW gilt für alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften der EKvW (Gemeinden, Kirchenkreise). Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht also ab 01.07.2018 automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung, sofern der offizielle Veranstalter der Reise/Freizeit zu der genannten Gruppe gehört. Alle anderen Veranstalter mit Rechtsformen des privaten Rechts (z.B. Vereine, gGmbH’s etc.) müssen wie bisher auch individuell einen Sicherungsschein für ihre Maßnahmen z. B. über die Ecclesia abschließen.
Einen Überblick über die Änderungen im Reiserecht findet ihr in folgendem PDF: