Reiserecht/ AGBs

Das EU-Pauschalreiserecht !!!

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 ein neues Reiserecht mit Wirkung zum 01.07.2018 beschlossen. Dies hat leider Auswirkungen auf unsere Kinder- und Jugendfreizeiten bzw. Jugendreisen und deren Teilnahmebedingungen (AGBs).

Für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden (Hinweis: Bei uns kommt der Vertrag im Normalfall mit der schriftlichen Teilnahme- oder Buchungsbestätigung zustande.), müssen von euch zwingend die untenstehenden NEUEN AGBs verwendet werden und dem/der Reisenden muss vor der Anmeldung das Informationsblatt (Anlage 11) zugänglich gemacht werden. Beides findet ihr weiter unten zum Download!

Des Weiteren muss mit der Reisebestätigung dem/der Anmeldenden ein Sicherungsschein übergeben werden. Auch dieser steht mit dem dazugehörigen Rundschreiben unserer Landeskirche weiter unten für euch zum Download bereit! Der Sicherungsschein im Rahmen des Sammelversicherungsvertrages der EKvW gilt für alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften der EKvW (Gemeinden, Kirchenkreise). Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht also ab 01.07.2018 automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung, sofern der offizielle Veranstalter der Reise/Freizeit zu der genannten Gruppe gehört. Alle anderen Veranstalter mit Rechtsformen des privaten Rechts (z.B. Vereine, gGmbH’s etc.) müssen wie bisher auch individuell einen Sicherungsschein für ihre Maßnahmen z. B. über die Ecclesia abschließen.

Einen Überblick über die Änderungen im Reiserecht findet ihr in folgendem PDF:

Aktualisierte Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendfreizeiten (ab 01.11.2023)

Die Teilnahmebedingungen wurden von Rechtsanwalt Laymann überprüft. Es gabim vergangenen Jahr KEINE wesentliche Änderungen, die zu einer Änderunmg der AGBs geführt hätten.

Nachfolgend zum Download der aktuelle Stand der AGBs (Nov. 2023).

Was tun, wenn die kommende Freizeit bereits mit der vorherigen Version der AGBs ausgeschrieben ist?

Es gibt zwei Möglichekiten:

1. Ihr schickt allen Sorgeberechtigten, die bereits einen Pauschalreisevertrag mit euch geschlossen haben, die neuen AGBs zu und lasst euch die Gültigkeit mit Unterschrift bstätigen.

2. Da die Änderungen zur vorherigen Version der AGBs nicht so gravierend sind, nutzt ihr für die laufenden Anmeldungen die "alten" AGBs weiter um nicht unterschiedliche AGB-Versionen bei ein und derselben Freizeit in Benutzung zu haben. Und für alle ab jetzt neu geplanten Freizeiten nutzt ihr die neuen AGBs.

Nachfolgend findet ihr einen Kommentar zu den Teilnahmebedingungen mit Hinweisen, an welchen Stellen ihr Veränderungen und Anpassungen vornehmen müsst und an welchen Stellen ihr bitte nichts verändert! Quasi eine kleine "Bedienungsanleitung" :-)

Muster Informationspflichtverordnung (Anlage 11)

Die sogenannte Anlage 11 muss im Rahmen der Informationspflichtverordnung dem Reisenden vor der Anmeldung zugänglich gemacht werden. Dies kann zum Beispiel geschehen durch den Abdruck eines Links im Ausschreibungsflyer/ Katalog der direkt (ein Klick) zum Dokument auf der Homepage des Veranstalters führt.

Der Sicherungsschein zum Download

Teilnahmebedingungen in Leichter Sprache für inklusive Reisen (ab 01.07.2018)

Nachfolgend die NEUEN AGBs für inklusive Maßnahmen in Leichter Sprache fußend auf dem neuen Reiserecht für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden für euch zum Download:

1. Für Minderjährige, die durch ihre Personensorgeberechtigten, gesetzl. BetreuerInnen etc. zu einer Reise angemeldet werden.

2. Für Erwachsene, die sich selber zu einer Reise anmelden.

Teilnahmebedingungen in Einfacher Sprache für inklusive Reisen

Nachfolgend die AGBs für inklusive Maßnahmen in Einfacher Sprache fußend auf dem neuen Reiserecht für Pauschalreiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden für euch zum Download:

1. Für Minderjährige, die durch ihre Personensorgeberechtigten, gesetzl. Betreuer*nnen etc. zu einer Reise angemeldet werden.

2. Für Erwachsene, die sich selber zu einer Reise anmelden.

3. Eine Kurzversion.

Hintergrundwissen zum Reiserecht

Rechtsanwalt Stefan Obermeier hat im folgenden Skript (Stand: 11-2020) das neue EU-Reiserecht (gültig ab 01.07.2018) für Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit erläutert und kommentiert. Wer also etwas tiefer in die Thematik "Reiserecht" einsteigen will findet hier Antworten ...

Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendarbeit

Vom Ev. Jugendwerk Württemberg (ejw) ist ein komplett überarbeitetes Grundwerk zu Rechtsfragen veröffentlicht worden.