Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung in der Kinder- und Jugendarbeit

„Auf der rechtlich sicheren Seite sein!“

Was tun bei kleineren Verletzungen während der Gruppenstunde?

Was darf ich als Jugendleiter über die Erste-Hilfe hinaus?

Ist die Gabe von Kopfschmerztabletten okay?

Diese und ähnliche Fragen stellen sich jedes Jahr aufs Neue für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit - besonders für Freizeitleitende und deren Teams. Vermutlich hat jedes Freizeitteam im Laufe der Jahre seinen ganz eigenen Umgang mit dem Thema „Medizinische Versorgung“ entwickelt. Oftmals herrscht aber auch große Unsicherheit! Was darf ich? Worauf muss ich achten? …

Erkrankungen, Verletzungen, Erste Hilfe und Medikamentengabe in der Kinder- und Jugendarbeit

Vor dem Hintergrund, dass klare gesetzlichen Vorgaben, welches Verhalten erlaubt oder verboten ist, nicht existieren, gestaltet sich der Umgang mit diesen Themen für Mitarbeitende äußerst schwierig. Einerseits will man nicht übertrieben und hysterisch reagieren, andererseits aber konsequent und v.a. richtig auf Krankheiten oder Unfälle reagieren. Einigkeit herrscht in dem Wunsch „nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennen zu müssen“, andererseits aber auch die Angst, etwas Unerlaubtes oder gar Falsches zu tun und für die evtl. Folgen haften zu müssen.

Die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) für die Beglaubigung der Bescheinigung
zur Mitnahme von Betäubungsmitteln findet sich hier:

https://www.lzg.nrw.de

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