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AEJ-NRW - Generelle Fristverlängerung für Verwendungsnachweise für alle Maßnahmen

Der Jugendpolitische Ausschuss (JPA) der AEJ-NRW hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise für die Förderung von Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit aus der Pos. 1.3 des KJFP-NRW coronabedingt um 6 Wochen verlängert wird. Beispiel: Die Maßnahme fand bis zum 13.7.2020 statt. Fristablauf „normale“ 3-Monats-Frist: 13.10.2020. Jetzt kommen 6 zusätzliche Wochen hinzu. Fristablauf neu: 24.11.2020.