Einzelansicht

aej-NRW: Stornokosten für Freizeiten 2021

Die Geschäftsstelle der aej-NRW geht davon aus, dass auch 2021 eine Bezuschussung von Stornokosten bei Corona bedingtem Ausfall von Ferienfreizeiten möglich sein wird. Diese wird dann, wie gewohnt, im Rahmen der jeweiligen zur Verfügung stehenden Quote erfolgen können. Gesichert in Gänze ist dies jedoch noch nicht.