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Änderung der KJP-NRW-Förderungsrichtlinien ab 01.01.2017

Auf Anregung aus dem Kreis der Empfänger von Fördermitteln aus dem KJP-NRW (Fachbezogene Pauschale für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen) haben sich Finanzbeirat und Jugendpolitischer Ausschuss der AEJ-NRW damit befasst, die Richtlinien zu überprüfen und ggf. den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

So wird es ab 1.1.2017 möglich sein:

  1. Eine Mitarbeiterschulung kann im Sonderfall als Tagesveranstaltung gefördert werden, wenn sie an zwei nicht mehr als 4 Wochen auseinander liegenden Abenden mit jeweils min. 2,5 Std. anerkennungsfähigem Programm stattfindet.
  2. Freizeiten ab 5 Tagen Mindestdauer (= 4 Übernachtungen) fördern zu lassen.

In Kürze wird alle Mittelempfänger von der AEJ-NRW eine ausführliche Information zu den Veränderungen erreichen. Weitere Auskünfte erteilt die AEJ-NRW