Änderung der KJP-NRW-Förderungsrichtlinien ab 01.01.2017
So wird es ab 1.1.2017 möglich sein:
- Eine Mitarbeiterschulung kann im Sonderfall als Tagesveranstaltung gefördert werden, wenn sie an zwei nicht mehr als 4 Wochen auseinander liegenden Abenden mit jeweils min. 2,5 Std. anerkennungsfähigem Programm stattfindet.
- Freizeiten ab 5 Tagen Mindestdauer (= 4 Übernachtungen) fördern zu lassen.
In Kürze wird alle Mittelempfänger von der AEJ-NRW eine ausführliche Information zu den Veränderungen erreichen. Weitere Auskünfte erteilt die AEJ-NRW