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Auch in 2022: Ausfall- und Stornokosten sind über Landesmittel/ AEJ-NRW anerkennungsfähig

Etwas versteckt in den FAQ und nicht in Form eines Anwendungsschreibens/Erlasses des MKFFI findet sich der Hinweis, dass auch im Förderjahr 2022 coronabedingt entstehende Stornokosten bei Maßnahmen, die aus dem KJFP-NRW bezuschusst werden, gefördert werden dürfen.
Siehe dazu das Anschreiben des LVR. Gleiches gilt für den Bereich des LWL.
Hinsichtlich der Maßnahmen, die aus der Pos. 1.3 des KJFP-NRW durch die AEJ-NRW auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit der AEJ-NRW gefördert werden, wenden wir diese Regelung an. Damit können auf derselben Grundlage wie in den Jahren 2020 und 2021 coronabedingt entstehende Stornokosten bezuschusst werden.
Die Großzügigkeit der Landesjugendämter ändert nichts an der Dokumentations- und Schadensminderungspflicht der Träger! Wir raten von jeglicher Nachlässigkeit ab!