Der neue Sicherungsschein für Freizeiten in 2021 ist da!
Hier gibts den Sicherungsschein und das dazugehörige Rundschreiben der EKvW zu Download >>>
Der Sicherungsschein ist für alle Untergliederungen/ Körperschaften innerhalb der verfassten Kirche (Gemeinden, Kirchenkreise) gültig. Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht also automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung, sofern der offizielle Veranstalter der Reise zu der o. g. Gruppe gehört.
[Zum Hintergrund der Sicherungsscheine: Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den vom Reisenden bezahlten Reisepreis durch eine Versicherung des Reisepreises abzusichern und dies durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Dies soll sicherstellen, dass der Reisende sein Geld bei Ausfall der Reise durch den Reiseveranstalter erstattet bekommt, selbst wenn der Veranstalter zwischenzeitlich in Konkurs gehen musste.]