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Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale

Gemäß § 3 Nr. 26 EStG besteht derzeit für Übungsleiter ein nicht zum Einkommen zu rechnender Freibetrag in Höhe von 2.400 EUR jährlich, für die Ausübung eines Ehrenamtes gemäß § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 720 EUR jährlich. Diese Freibeträge werden auf 3.000 EUR bzw. 840 EUR erhöht.