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Gesetz tritt in Kraft: Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung ist am 10. November 2016 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen - das gilt insbesondere für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

Das aktuelle Sexualstrafrecht schützt Frauen und Männer nicht vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Bundesregierung will diese Lücken schließen. Sie hatte am 14. März den Entwurf des entsprechenden Gesetzes beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz bereits im Juli. Ende September hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Nun tritt es in Kraft.

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