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Kinder- und Jugendfreizeiten wieder erlaubt!

Endlich! Die am Freitag, 28.05. in Kraft tretende Coronaschutzverordnung NRW erlaubt in § 12

  • eintägige Ferienangebote oder Ferienangebote mit täglich wechselnden Gruppen
  • mehrtägige Ferienangebote
  • Kinder- und Jugendferienreisen mit Bus und Bahn

Die jeweils geltenden Auflagen in den 3 Stufen (Stufe 1 Inzidenz ? 35; Stufe 2 Inzidenz 50-35,1; Stufe 3 Inzidenz 100-50,1) bezogen auf Test-Strategien, Tragen von medizinischen Masken, Mindestabstände, Aufteilung in festen Gruppen, Rückverfolgbarkeit etc. sind der CoronaSchVO zu entnehmen.
Das Motto heißt jetzt also: MACHEN WAS MÖGLICH IST!

Achtung: Nicht geregelt wurde in der Verordnung, ob es sich bei den oben genannten Freigaben um den Sitz des Trägers oder um den Zielort des Angebots handelt. Wir gehen aktuell davon aus, dass es sich um den Veranstaltungsort des Angebots handelt. Damit liegt eine klare Aussage für Freizeiten innerhalb von NRW vor. Hinsichtlich der außerhalb von NRW geplanten Freizeiten ist auf die Regelungen in den jeweiligen Reise(bundes)ländern zu achten!

Weitere Details in den nächsten Tagen an dieser Stelle!