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Landesmittel (KJFP-NRW): Vorgezogene Aufforderung zur Antragstellung für Projekte im 1. Halbjahr 2022 in der Pos. 2.2. und 5.2 (Gedenkstättenfahrten, Int. Begegnungen)

Um eine rechtzeitige Bewilligung von Fördermitteln in der Pos. 2.2. und 5.2 für Projekte, die bereits bis zum 30.6.2022 realisiert werden sollen, durch die Landesjugendämter sicherzustellen, wird die Antragsfrist auf den 15.10.2021 vorgezogen.

Bei diesem vorgezogenen Termin handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist – jedoch werden Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingehen, vorrangig behandelt.

Anträge können ab sofort wie gehabt direkt beim zuständigen Landesjugendamt gestellt werden.
Für die übrigen Projekt-Förderpositionen gilt für 2022 nach unserer Information weiter der in den Richtlinien festgelegte Antragstermin 01.12.2021, wobei wieder mit einem Projektbeginn nicht vor dem 01.05.2022 geplant werden sollte.

Das entsprechende Schreiben vom Landesjugendamt (LWL) und die Antragsformulare gibt es hier zum Download >>>