Einzelansicht

Neuerung: Bei Auslandsaufenthalten muss eine A1-Bescheinigung mitgeführt werden

Bei Auslandsaufenthalten (z.B. bei Freizeiten, Studienreisen etc.) müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z.B. Jugendreferentinnen und Jugendreferenten, Pfarrerinnen und Pfarrer etc.) die sogenannte A1-Bescheinigung bei sich führen.
Worum es sich bei der Bescheinigung handelt, wer sie ausstellt und warum sie von Nöten ist, erläutert das folgende Merkblatt und das offizielle Rundschreiben des Landeskirchenamtes >>>