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Schnelltest für Mitarbeitende in der Jugendarbeit

Mitarbeitende der Jugendarbeit (egal, ob hauptberuflich oder ehrenamtlich) sollen zweimal pro Woche die Möglichkeit der Schnelltestung erhalten. Die örtlichen Jugendämter sind gebeten worden, die Bedarfe zu ermitteln. Sie sollen auch für die Verteilung der vom Land NRW beschafften Schnelltests an die freien Träger der Jugendhilfe zuständig sein. Siehe dazu untenstehendes Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW an die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen.

Dazu noch zwei Hinweise der aej-NRW:

  1. Wann genau den örtlichen Jugendämtern entsprechende Tests in ausreichender Anzahl vorliegen werden, ist zur Zeit nicht zu sagen. Aktuell findet die Bedarfsermittlung statt, auf deren Grundlage dann die Test eingekauft und dann an die örtlichen Behörden (Jugendämter) ausgeliefert werden, die sie dann an die Träger/Einrichtungen vor Ort weiterverteilen sollen. Es kann also noch etwas Zeit ins Land gehen.
  2. Es steht zu befürchten, dass der eine oder andere freie Träger der Jugendhilfe bei der Bedarfsermittlung übersehen wird. Falls ihr von euerm örtlichen Jugendamt wegen des Bedarfs an Schnelltests noch nicht kontaktiert worden seid, könnte es ratsam sein, sich proaktiv dorthin zu wenden und den bis Ende Juni bestehenden Bedarf mitzuteilen. Berechtigt sein sollen alle hauptberuflichen und ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen (2 Tests pro Woche).