Sonderförderung Ferienaktionstage – zusätzliche Mittel
Bereits im Frühjahr wurde von der AEJ-NRW auf die Sonderförderrichtlinie Ferienaktionstage aufmerksam gemacht. Es wurde seinerzeit mitgeteilt, dass die Förderung aus der sogenannten „Quote“ der Zentralen Abrechnungsstellen zu erfolgen hat. Durch das NRW-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche ist man in der Lage, hierfür die zusätzlichen Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ einzusetzen...
Das hat zur Folge, dass die Förderung nicht aus der Quote erfolgt. Die Verwendungsnachweise für Maßnahmen, die im Sommer 2021 stattgefunden haben, müssen bis zum 15.9.2021 bei der Geschäftsstelle der AEJ-NRW vorliegen (Datum des Poststempels). Nur so ist man in der Lage, für den Herbst noch nachzusteuern. In begründeten Fällen kann eine Fristverlängerung gewährt werden.
Antragsberechtigt sind nur die Zentralen Abrechnungsstellen der AEJ-NRW (Jugendreferate in den Kirchenkreisen, CVJM-Kreisverbände, landesweit tätige Träger und Einrichtungen). Örtliche Träger wenden sich bitte an die für sie zuständige Zentrale Abrechnungsstelle.
Sonderförderrichtlinie Ferienaktionstage zum Download ...



