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Sonderförderung von Ferienaktionstagen über die aej-NRW (Quote)

Der Jugendpolitische Ausschuss (JPA) der AEJ-NRW hat eine Sonderförderrichtlinie 2021 für Ferienaktionstage herausgebracht. Die ist vor dem Hintergrund geschehen, dass auch das Jahr 2021 erheblich durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen geprägt sein wird. Träger der Evangelischen Jugendverbandsarbeit in NRW sollen bei der Durchführung von Angeboten in den Schulferien in NRW unterstützt werden, damit diese einen Beitrag dazu leisten, dass junge Menschen persönlichkeitsbildende Angebote der Jugendarbeit in Anspruch nehmen können. Gefördert werden bis zu 90% der anerkennungsfähigen Kosten. Die Sonderförderrichtlinie 2021 findet sich nachfolgend zum Download.