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AEJ-NRW: Neue Richtlinien & Formulare zur Förderung von Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit ab 1.1.2020

Der Jugendpolitische Ausschuss der AEJ-NRW hat in seiner Sitzung im Dezember 2019 neue Richtlinien beschlossen. Dabei wurde mit den Ferien vor Ort ein zusätzliches Förderinstrument geschaffen. Daneben ermöglichen die neuen Richtlinien eine stärkere Flexibilisierung bei der Förderung von Freizeiten. Die neuen und ab sofort zu verwendenden Formulare stehen im Formularservice (https://www.aej-nrw.de/formulare/) zur Verfügung. Im Frühjahr wird es Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende in zentralen Abrechnungsstellen geben.

Das Infoschreiben der AEJ-NRW gibt einen ersten Überblick über die Veränderungen und nennt die Termine der Info-Veranstaltungen!

Hier geht es zu den neuen Richtlinien, den Formularen und dem Infoschreiben >>>

NEU: Keine klassischen Teilnehmendenlisten mehr notwendig

Ab dem 01.01.2020 sind zu allen Förderpositionen gemäß der neuen Richtlinien keine klassischen Teilnehmendenlisten mehr einzureichen.
Stattdessen muss eine Aufstellung der Teilnehmenden, in der diese "nur" mit Anschrift und Alter (ohne Unterschrift der Teilnehmenden) erfasst sind, eingereicht werden. Die leitende Person hat auf jedem Blatt zu vermerken und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass alle dort aufgeführten Personen an der Maßnahme teilgenommen haben.