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Der Sicherungsschein für Freizeiten bis 31.12.2023 ist da!!!

Unsere Landeskirche hat mit der Ecclesia einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der für alle Untergliederungen innerhalb der verfassten Kirche (Gemeinden, Kirchenkreise) gilt. Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht also ab 01.07.2018 (Einführung des neuen EU-Reiserechts) automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung, sofern der offizielle Veranstalter der Reise zu der o. g. Gruppe gehört.

Hier gibts den Sicherungsschein und das dazugehörige Rundschreiben der EKvW zu Download >>>

[Zum Hintergrund der Sicherungsscheine: Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den vom Reisenden bezahlten Reisepreis durch eine Versicherung des Reisepreises abzusichern und dies durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Dies soll sicherstellen, dass der Reisende sein Geld bei Ausfall der Reise durch den Reiseveranstalter erstattet bekommt, selbst wenn der Veranstalter zwischenzeitlich in Konkurs gehen musste.]