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Haftpflichtversicherung bei Freizeiten: Deliktunfähigkeitsklausel bedenken!

Grundvoraussetzung dafür, dass eine Versicherung einen Haftpflichtschaden erstattet, ist die sogenannte Deliktfähigkeit der versicherten Person (Schädiger).
Wer ist deliktfähig?

  • Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht deliktfähig (Im Straßenverkehr sogar bis 10 Jahre nicht.)
  • Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind nur beschränkt deliktfähig.
  • Erwachsene über 18 Jahren sind voll deliktfähig.

Achtung: Psychische Erkrankungen können zur Deliktunfähigkeit auch bei volljährigen Personen führen.

Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte also die Deliktunfähigkeitsklausel mit eingeschlossen werden. Damit ist sichergestellt, dass Schäden auch von deliktunfähigen Personen ohne aufwändige Prüfung einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung der TeamerInnen erstattet werden.

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