Aktuelles

Aktualisierte Liste der Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt

Eine aktualisierte Liste der Ansprechpersonen bei sexualisierter Gewalt liegt vor ...

Antragsfristen für internationale Begegnungen

Die Antragsfristen für die Förderung der internationalen Jugendarbeit aus Bundesmitteln in 2018 stehen fest.

Videotutorials zu i-EVAL-Freizeiten

AB SOFORT gibt es nützliche Videotutorials zur Evaluation ...

Krisen- und Notfallmanagement

JETZT dran denken: Krisen- und Notfallmanagement für die Freizeiten im Sommer einrichten ...

Sommeraktion "Luthersegen RELOADED"

Freizeitteams aufgepasst: Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Sommerkation! Und wie könnte es anders sein, es dreht sich um Luther.

Jetzt anmelden: Fachtag i-EVAL-Freizeiten am 06.05.2017

"Hinterher ist man immer schlauer ..." Der Fachtag bereitet auf die landesweite Evaluation von Kinder- und Jugendfreizeiten im Sommer 2017 vor. Weitere Infos im Flyer ...

Aktuelle Hinweise zum §72a

5 Jahre nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes kommt es zu folgende Änderungen:

Gesetz tritt in Kraft: Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung ist am 10. November 2016 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Strafbarkeitslücken zu schließen - das gilt insbesondere für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.

Rauchverbot für Minderjährige – Auch E-Zigaretten und E-Shishas erfasst

Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei »herkömmlichen« Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Zudem ist ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit untersagt. Diese Neuregelung gilt für E-Zigaretten bzw. E-Shishas auch dann, wenn diese kein Nikotin enthalten.

Änderung der KJP-NRW-Förderungsrichtlinien ab 01.01.2017

Auf Anregung aus dem Kreis der Empfänger von Fördermitteln aus dem KJP-NRW (Fachbezogene Pauschale für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen) haben sich Finanzbeirat und Jugendpolitischer Ausschuss der AEJ-NRW damit befasst, die Richtlinien zu überprüfen und ggf. den aktuellen Erfordernissen anzupassen.